Gesetzliche Gewährleistung

Auch für jedes Schmuckstück, das ich von Hand für dich fertige, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Hier findest du den Hinweis der EU dazu:

EU-Hinweis „Gesetzliche Gewährleistung“: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren. Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und innerhalb der Gewährleistungsfrist erkennbar wird, und müssen kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung anbieten. Was ist zu tun: Problem so bald wie möglich dem Verkäufer melden und einen Kaufnachweis vorlegen. Weitere Informationen: europa.eu/youreurope/garantien

Hinweis in voller Größe öffnen

Mehr dazu findest du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 13). Wenn etwas nicht stimmt, schreib mir einfach an tanja@fellperle.de – wir finden gemeinsam einen Weg.